Abmahnschutz

Diese Angaben müssen ins Impressum

Online-Händler sind gesetzlich dazu verpflichtet, zahlreiche Informationen preis zu geben. Dazu ist es auch nötig, dass im Online-Shop ein vollständiges Impressum vor zu finden ist. Die Pflicht, eine Impressum zu haben, hat seinen Ursprung im europäischen Recht. Verstößt man dagegen, kann man von Mitbewerbern oder auch Verbänden abgemahnt werden. Und dies ist nur eine theoretische Gefahr, sondern für den Online-Händler durchaus Alltag.

Wo steht das Impressum?

Zunächst ist einmal wichtig, dass von jeder einzelnen Seite des Online-Shops aus das Impressum abrufbar ist. Dabei ist es vollkommend ausreichend, wenn von jeder Seite aus das Impressum verlinkt wird, wenn der Link eindeutig bezeichnet und auch als Link erkennbar ist. Denn der Besucher des Shops muss erkennen, was sich hinter diesem Link befindet. Deswegen verwendet man für die Bezeichnung des Links am besten "Impressum" oder auch "Kontakt". Auch ist es nach heutiger Rechtssprechung zulässig, wenn die Angaben Impressum über eine Linkkette erreichbar ist. Jedoch sind die Bezeichnungen "Info" oder auch "Backstage" nicht ausreichend.

Die Angaben für das Impressum

Angaben Impressum sind für Online-Shops ziemlich umfangreich und sollten am besten in dieser Reihenfolge dargestellt werden. Jedoch können sie gegebenenfalls abweichen, je nach Art und Umfang des Online-Shops.

  1. Name und Anschrift des Dienstanbieters
  2. Angaben der Rechtsform
  3. Kapital der Gesellschaft
  4. Angaben zur schnellen Kontaktaufnahme
  5. Angaben zur Aufsichtsbehörde (Dies kommt zum Beispiel bei Wach- und Schließunternehmen, Spielhallenbetreibern oder auch Maklern in Betracht.)
  6. Register und Registernummer
  7. Umsatzsteuer - Identifikationsnummer und Wirtschafts – Identifikationsnummer (Dabei sollte man beachten, dass Kleinunternehmer über keine USt-Id-Nr. verfügen. Daher muss dies auch nicht angegeben werden.)
  8. Berufsspezifische Angabe (Dies trifft vor allem auf Freiberuflern zu, deren Berufsausübung und -bezeichnung gesondert geregelt wird. Beispiele dafür sind Rechtsanwälte, Steuerberater oder auch Wirtschaftsberatern.)
  9. Besondere Angaben bei AG´s, KGaA und GmbH´s
  10. Angaben bei journalistisch - redaktionell gestalteten Angeboten



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